AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der hbkPartner GbR zu Dienstleistungen in der Personalberatung – für Auftraggeber

§ 1 Auftrag Executive Search

1.1. hbkPartner berät Unternehmen (im Folgenden „Mandant“) bei der Suche und Auswahl von geeigneten Personen (Kandidaten) für die Besetzung von Führungs- und Expertenfunktionen. Ferner bietet hbkPartner Interims Management und Newplacement-Beratung an. Mit Abschluss eines Vertrages beauftragt der Mandant eine ausschließliche Beratung / Recruiting durch hbkPartner. Dieses ausschließliche Recruiting (Executive Search) wird auch wirksam vereinbart, wenn die Parteien den Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB mündlich vereinbaren.

1.2. Der Mandant erkennt die Geltung dieser AGB durch seine Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Leistung von hbkPartner an. Diese AGB gelten für sämtliche – auch zukünftige – Verträge des Mandanten mit hbkPartner, auch wenn auf diese AGB nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Vereinbarung von AGB des Mandanten wird ausgeschlossen. Diesen AGB entgegenstehende individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Vertrags-bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit hbkPartner.

1.3. Die Details zu Aufgaben und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden zwischen hbkPartner und dem Mandanten abgestimmt und sollten vom Mandanten in Form einer Aufgaben- bzw. Positionsbeschreibung hbkPartner zur Verfügung gestellt werden.

1.4. Der Mandant erkennt bei „Executive Search Beratungsaufträgen“ die ausschließliche Such- und Auswahltätigkeit seitens hbkPartner und deren Ursächlichkeit für Neueinstellungen bzw. Rekrutierungen an.

§ 2 Beratungshonorar / Kosten

2.1. hbkPartner berechnet als Honorar zwischen 25% und 30% des Jahresbruttozieleinkommens (inkl. aller Zusatzleistungen, wie 13. bzw. 14. Gehalt oder Bonuszahlungen etc.) der zu besetzenden Position. Die Höhe des Honorars hängt von dem zu erwartenden Schwierigkeitsgrad ab und wird von hbkPartner im Einzelfall kalkuliert. Sollte das Honorar nicht im Einzelfall kalkuliert worden sein, so gelten 25% des Jahresbruttozieleinkommens als vereinbart. Das Honorar wird nach Projektfortschritt und dem damit entstandenen Arbeitsaufwand fällig. Und zwar ein Drittel bei Auftragserteilung, ein weiteres Drittel bei Präsentation des/der Kandidaten und das letzte Drittel bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages des Kandidaten mit dem Mandant. Die Honorare für die Vermittlung von Interimsmanagern oder Mitarbeitern in einem zeitlich befristeten Projekt des Mandanten werden grundsätzlich individuell vereinbart. Für den Fall, dass kein individuelles Honorar von hbkPartner angeboten wurde, beträgt diese mindestens 25% des zwischen dem Mandanten und dem Interims- bzw. Projektmanager vereinbarten Tages- bzw. Stundensatzes für die Dauer der Beschäftigung beim Mandanten. Der Honoraranspruch besteht auch nach einer Unterbrechung der Beschäftigung beim Mandaten fort. Für den Fall, dass von hbkPartner eine Newplacement- oder Karriereberatung geleistet wird und kein individuelles Honorar angeboten wurde, gilt ein Stundenhonorar in Höhe von € 250,00, netto, als vereinbart.

2.2. Kommt es innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten zu einer Einstellung oder sonstigen Beschäftigung durch den Mandanten eines durch hbkPartner präsentierten Kandidaten, ist ein Beratungshonorar in Höhe von 25% des Jahresbruttozieleinkommens des eingestellten Kandidaten vom Mandanten zu entrichten. Der Mandant verpflichtet sich aus diesem Grunde auch ungefragt, hbkPartner über die Einstellung bzw. Beschäftigung des Kandidaten zu informieren. Das vorstehende Honorar ist ebenfalls vom Mandanten zu zahlen, wenn Interimsmanager oder Projekt-Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Projekts festeingestellt oder in sonstiger Weise beschäftigt werden sollten.

2.3. Vermittelt der Mandant einen von hbkPartner präsentierten Kandidaten an ein anderes Unternehmen und/oder wird der Kandidat von einem verbundenen Unternehmen (z.B. im Sinne der § 15 ff. Aktiengesetz) beschäftigt, ist der Mandant zur Zahlung des Honorars verpflichtet und hbkPartner behandelt den Fall in der Honorarabrechnung so, als wäre der Kandidat vom Mandant direkt eingestellt worden.

2.4. Gerne vereinbart hbkPartner mit dem Mandanten projektbezogen eine Nachbesetzung, falls ein von ihr vorgestellter Kandidat innerhalb der Probezeit das Unternehmen verlässt und sie dies bei Auftragserteilung schriftlich bestätigt hat. hbkPartner präsentiert dann für den Mandanten honorarfrei weitere Kandidaten, die eine erneute Besetzung der Position ermöglichen. Zur Nachbesetzung muss der Mandant hbkPartner innerhalb von 4 Wochen ab Kündigung des Anstellungsverhältnisses schriftlich auffordern. Eine Nachbesetzung ist von hbkPartner nicht zu leisten, wenn sich die Aufgabeninhalte der neu zu besetzenden Position verändern oder nach einem veränderten Kandidatenprofil gesucht wird. Eine Nachbesetzung durch hbkPartner gilt als erfüllt, wenn der Mandant einen Vertrag mit einem von hbkPartner vorgestellten Kandidaten unterzeichnet oder wenn hbkPartner dem Mandanten mindestens sechs Kandidatenprofile vorgestellt hat. Die Nachbesetzung einer bereits nachbesetzten Position wird ausgeschlossen.

2.5. Wenn ein von hbkPartner initiativ vorgestellter Kandidat, für dessen Suche der Mandant keinen Auftrag erteilt hatte, vom Mandant eingestellt wird, ist er, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zur Zahlung eines einmaligen Pauschalhonorars in Höhe von 25% des Jahresbruttozieleinkommens verpflichtet.

2.6. Stellenanzeigen und eignungsdiagnostische Tests werden von hbkPartner gesondert angeboten und abgerechnet.

2.7. Rechnungen sind mit Zugang beim Mandant sofort zur Zahlung fällig. Dem Mandant wird ein Zahlungsziel von 10 Kalendertagen eingeräumt. Alle Honorare und Preise des AN sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird vom AN separat in Rechnung gestellt. Als Verzugszinsen werden 10% über dem Basiszinssatz der Europäischen Landeszentralbank vereinbart.

2.8. Der Auftrag ist beendet, wenn ein Kandidat eingestellt wird, der Mandant die Position nicht mehr besetzen möchte bzw. den Vertrag kündigt, oder wenn hbkPartner mindestens sechs Kandidaten präsentiert hat und alle vom Mandant abgelehnt wurden. Ferner ist hbkPartner berechtigt die Bearbeitung des Auftrags jederzeit fristlos zu kündigen. Im Falle der Projektbeendigung ist das Honorar entsprechend dem Projektfortschritt zum Zeitpunkt der Beendigung fällig. Nach erfolgter Beauftragung wird in jedem Fall die erste Rate fällig, bei späterer Beendigung des Projekts mindestens 50% der nächsten Rate. Bereits vom Mandant gezahlte Leistungen sind seitens hbkPartner nicht rückerstattungspflichtig. Unabhängig von einer Vertragsbeendigung ist das Honorar sofort auf Basis von mindestens 25% des Jahresbruttozieleinkommens des Kandidaten fällig, wenn ein von hbkPartner vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung eingestellt oder in sonstiger Weise vom Mandant beschäftigt wird.

2.9. Die Reise- und Bewirtungskosten der Berater von hbkPartner und der Kandidaten zu Interview- und Vorstellungsterminen werden von hbkPartner zunächst nur vorgeleistet und dem Mandanten weiter berechnet. Durch Zusammenlegung von Reisen für unterschiedliche Aufträge, versucht hbkPartner die anteiligen Kosten für den Mandanten möglichst gering zu halten. Auf Wunsch vereinbart hbkPartner für die Reisekosten mit dem Mandant eine Projektpauschale.

§ 3 Gewährleistung / Haftung

3.1. Eine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass ein ausgewählter oder empfohlener Kandidat – gleich ob für Festanstellung, Teilzeitanstellung oder als Interimsmanager – die vom Mandant gesetzten Erwartung nicht erfüllt oder bestimmte Ergebnisse nicht erzielt, wird von hbkPartner nicht übernommen. hbkPartner übernimmt auch keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Kandidaten gemachten Angaben oder vorgelegten Dokumente, wie Zeugnisse, Arbeitserlaubnis, Lebenslauf, etc.

3.2. hbkPartner ist frei von jeglichen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen, die sich aus der Arbeit von präsentierten Kandidaten für den Mandant direkt oder indirekt ergeben. Für eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten hat der Mandant eine eigene Versicherung abzuschließen.

3.3. hbkPartner haftet für eigenes zu vertretendes Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden auf Grund von Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingenden gesetzlichen Haftungsgründen. hbkPartner haftet für eigenes Verschulden bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

3.4 hbkPartner haftet auch für seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter nach den vorstehenden Regelungen. Etwaige Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen.

3.5 Eine über die in Ziffer 3.1 bis 3.4 hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 4 Vertraulichkeit

4.1. Der Mandant ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen und Daten von hbkPartner im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als befugt gilt die Übermittlung von Mandanten-daten an von hbkPartner zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragte Unternehmen, wie z.B. Researcher, freie Berater oder die angesprochenen Kandidaten.

4.2. hbkPartner verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Mandanten bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

4.3. Dem Mandant ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Kandidaten, mit früheren oder dem aktuellen Arbeitgeber des Kandidaten Kontakt aufzunehmen.

§ 5 Datenübertragung über das Internet

Der Mandant erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. In Kenntnis dieses Risikos ist der Mandant mit der Nutzung von Kommunikationsverbindungen über das Internet einverstanden. Sollte der Mandant eine vertrauliche Kommunikation wünschen, so hat er dies im Rahmen der Auftragserteilung hbkPartner mitzuteilen.

§ 6 Schriftformerfordernis

Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

§ 7 Gerichtsstand, Vertragssprache, Anwendbares Recht

Ist der Mandant Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz von hbkPartner in Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Mandant Verbraucher, bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt das deutsche Recht. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kandidaten

§ 1 Kandidaten

1.1 hbkPartner unterstützt Personen (nachfolgend „Kandidaten“) bei ihrer Berufswahl und Suche nach einem passenden Arbeitgeber.

1.2 Der Kandidat versichert hbkPartner, dass die von ihm gemachten Angaben, insbesondere zur Person und seiner Qualifikation, der Wahrheit entsprechen.

§ 2 Datenschutz

2.1. Der Kandidat erteilt der hbkPartner seine Einwilligung dazu, dass die personenbezogenen Daten und andere Informationen verarbeitet und an Dritte übermittelten werden dürfen. Gegebenenfalls werden auch öffentlich zugängliche, personenbezogene Daten, wie z.B. aus XING oder Linkedin, facebook, Twitter etc. verarbeitet. Auf Wunsch von hbkPartner ist die Einwilligung zur Daten-verarbeitung vom Kandidaten schriftlich zu erteilen.

2.2. Der Kandidat erklärt seine Einwilligung dafür, dass seine personenbezogenen Daten von hbkPartner auch für zukünftige Stellenvermittlungen und Projekte gespeichert und verarbeitet werden können. hbkPartner löscht die personenbezogenen Daten auf Wunsch des Kandidaten unverzüglich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

2.3. Der Kandidat erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. In Kenntnis dieses Risikos ist der Kandidat mit der Nutzung von Kommunikations-verbindungen über das Internet einverstanden.

2.4. „Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich der IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Der Betroffene kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in der Browser Software verhindern; hbkPartner weist den Betroffenen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich genutzt werden können. Durch die Nutzung dieser Website erklärt sich der Nutzer mit der Bearbeitung der über den Betroffenen erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

§ 3 Vertraulichkeit

Der Kandidat verpflichtet sich, sämtliche ihm während der Bewerbungsphase oder Zusammenarbeit mit hbkPartner oder deren Mandant(en) bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Kandidaten ist bewusst, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit insbesondere zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.

§ 4 Vertragstreue

Der Kandidat verpflichtet sich, mit dem von hbkPartner vorgestellten Mandanten keine Vereinbarungen ohne Kenntnis der hbkPartner zu treffen. hbkPartner ist vom Kandidaten auch ungefragt über alle Absprachen mit dem Mandant zu informieren. Die vorstehende Verpflichtung endet 12 Monate nach der Einstellung des Kandidaten und gegebenenfalls 24 Monate nach Vorstellung des Kandidaten beim Mandant, falls es nicht zu einer vorherigen Einstellung des Kandidaten gekommen sein sollte.
Der Kandidat sichert der hbkPartner zu, dass sämtliche ihr und dem Mandanten gegenüber gemachten Angaben und insbesondere die eingereichten Dokumente der Wahrheit entsprechen.

§ 5 Rechtliches

Ist der Mandant Unternehmer oder Selbständiger, wird der Geschäftssitz der hbkPartner in Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kandidat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Kandidat Verbraucher bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt das deutsche Recht. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.